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   OLG Hamburg, 13.06.1989 - 3 W 75/89   

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https://dejure.org/1989,12623
OLG Hamburg, 13.06.1989 - 3 W 75/89 (https://dejure.org/1989,12623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13.06.1989 - 3 W 75/89 (https://dejure.org/1989,12623)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 13. Juni 1989 - 3 W 75/89 (https://dejure.org/1989,12623)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • afp 1989, 746
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    Das Landgericht hat es rechtsfehlerfrei bei dem Grundsatz bewenden lassen, dass die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten jeweils selbst zu tragen haben (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. November 1989 - 3 W 75/89 - und 17. April 2001 - 3 W 8/01 -).
  • OLG Dresden, 26.10.2006 - 4 U 1541/06
    In Rechtsprechung und Literatur ist allerdings streitig, ob eine gefaxte Gegendarstellung die Schriftform des § 15 Abs. 3 MDR-Staatsvertrag wahrt (dagegen OLG Hamburg, AfP 1989, 746; OLG Köln, AfP 1985, 151; dafür Löffler/Ricker, aaO. Rn 18; Wenzel Presserecht 11.159).
  • OLG Zweibrücken, 04.11.1991 - 3 W 105/91

    Wohnungseigentum

    Für die prozessuale Behandlung einer Erledigung der Hauptsache im FGG-Verfahren geht deshalb auch der Senat davon aus, daß das Gericht an übereinstimmende Erledigungserklärungen der Beteiligten unabhängig von der tatsächlichen Situation gebunden und (auch, aber nicht ausschließlich) in entsprechender Anwendung des § 91 a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits zu befinden ist (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 6. November 1989 - 3 W 75/89 - m. w. Nw.).
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